14.06.2005
Unfallschaden
Schadensersatz erfordert fachgerechte Reparatur
Geschädigte aus einem Verkehrsunfall können die Zahlung von Reparaturkosten, die bis zu 30 Prozent über dem Wiederbeschaffungswert liegen, nur dann verlangen, wenn die Reparatur fachgerecht und in einem Umfang durchgeführt wurde, wie ihn der Sachverständige zur Grundlage seiner Kostenschätzung gemacht hat. Repariert der Geschädigte nur teilweise oder nicht fachgerecht, ist grundsätzlich nur der Wiederbeschaffungsaufwand zu ersetzen.
Der Sachverhalt
Der VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat in zwei Verfahren die Revisionen der Kläger zurückgewiesen, die Schadensersatz für ihre bei einem Verkehrsunfall beschädigten Fahrzeuge begehrten. Die Kläger hatten ihre Fahrzeuge mit einer Teilreparatur in einen verkehrstüchtigen Zustand versetzt und wollten den Schaden auf Basis der jeweiligen Sachverständigengutachten abrechnen. Sie forderten Schadensersatz in einer Höhe, die den Wiederbeschaffungswert überstieg. Im Verfahren VI ZR 172/04 hat das Berufungsgericht ihnen lediglich den Anspruch auf Ersatz des Wiederbeschaffungsaufwands (Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwerts) zugesprochen. Die gegen dieses Urteil gerichteten Revisionen hatten keinen Erfolg.
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